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NEWSLETTER-MARKETING IN ZEITEN DER EU-DSGVO: WAS SIE ÜBER EINWILLIGUNG, DOUBLE OPT IN UND CO. WISSEN MÜSSEN.

Die Datenschutz-Grundverordnung 2018 (EU-DSGVO) ist seit nunmehr einem halben Jahr in Kraft getreten. Immer noch wirft sie Fragen auf – wie zum Beispiel: Ist das Versenden von Newslettern (E-Mail Marketing) überhaupt noch erlaubt? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Kurz vorweg: Ja, Newsletter- bzw. E-Mail Marketing ist auch in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung 2018 erlaubt. Was Sie hierbei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Blog-Artikel.

Der Newsletter ist für einen effektiven Kundenkontakt fast unumgänglich: Sie sind sehr schnell erstellt und können eine große Anzahl an Personen zu geringen Kosten erreichen. Darüber hinaus zählt Newsletter-Marketing zu den am besten performenden Marketingkanälen. Mit umfangreichen Analyse-Tools wird der Erfolg schnell erkennbar.

Damit auch Sie von den Vorteilen profitieren können, muss Ihr Newsletter-Marketing rechtlich sicher sein. Nur so können Sie verhindern, mit Abmahnungen konfrontiert zu werden.

Newsletterversand bei potenziellen Neukunden

Sie können ein Newsletter an Kontakte senden, die sich zuvor hierfür angemeldet haben. Die Bedingung hierbei ist, dass Sie deren ausdrückliche Einwilligung dokumentieren. In der Regel wird die Einwilligung über ein double opt in-Verfahren (doi) geregelt. Dabei erhält Ihr potenzieller Neukunde nach der Anmeldung einen Bestätigungslink per E-Mail. Sobald er diesen anklickt, ist der Newsletterversand erlaubt.

Wichtig: Bei potenziellen Neukunden reicht ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Absatz 1 DSGVO) nicht aus.

Newsletterversand bei Bestandskunden

An Bestandskunden dürfen Sie auch ohne Einwilligung Newsletter versenden. Die Bedingungen hierfür sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschrieben. Nach §7 Absatz 3 UWG ist der Versand erlaubt, wenn:

Grundsätzliches

Bei allen Newsletter, die Sie versenden, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, Folgendes zu integrieren :

Mit Berücksichtigung einiger Richtlinien ist es möglich, weiterhin erfolgreiche Newsletter Kampagnen zu betreiben. Denn die Vorteile überwiegen deutlich den minimalen Mehraufwand.

Möglichst erfolgsversprechend wird Ihr Newsletter dann, wenn er relevanten Content umfasst, der klar strukturiert und gestalterisch professionell inszeniert ist. Sie möchten mehr erfahren oder möchten ein geplantes Newsletter-Vorhaben umsetzen?

Dann melden Sie sich bei uns: Kontaktaufnahme